Ab Dienstag, 16.06.2020 tritt die neue Corona-Verordnung WfbM des Sozialministeriums
Baden-Württemberg in Kraft.
Damit endet die freiwillige Teilnahme der Beschäftigten in unserer WfbM im
Arbeitsbereich und Berufsbildungsbereich und die tägliche Anwesenheit ist
wieder verpflichtend!
Bis auf Weiteres werden wir weiterhin im täglichen Halbschicht-Betrieb allen
Beschäftigen eine tägliche Teilnahme/Teilhabe in der WfbM unter Einhaltung
der Infektionsschutzmaßnahmen ermöglichen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch persönlich von Ihren GruppenleiterInnen.