Hinweisgeberschutz im GPZ Friedrichshafen

Sicher Hinweise geben – geschützt handeln

Im GPZ Friedrichshafen legen wir großen Wert auf einen respektvollen, rechtmäßigen und verantwortungsvollen Umgang miteinander. Deshalb haben wir entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet.

Sie haben die Möglichkeit, Hinweise auf Missstände, Regelverstöße oder rechtswidriges Verhalten im GPZ vertraulich zu melden. So tragen Sie dazu bei, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Dabei steht Ihr Schutz an erster Stelle: Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die in gutem Glauben Hinweise geben, vor Benachteiligungen und Repressalien.

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Unser Hinweisgebersystem steht allen Personen offen, die mit dem GPZ in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Mitarbeitende
  • Auszubildende und Praktikantinnen bzw. Praktikanten
  • Teilnehmende und Beschäftigte
  • Besucherinnen und Besucher
  • Lieferanten und Auftraggeber
  • ehemalige Mitarbeitende
  • Personen im Bewerbungs- oder Auswahlprozess

Sie können sich direkt an unsere interne Meldestelle wenden:

E-Mail: hinweisgeber@gpz-fn.de

Oder Sie nehmen persönlich Kontakt zur Meldestelle auf.

Wenn Sie eine Meldung nicht über das GPZ abgeben möchten, können Sie sich alternativ an die externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz wenden:

www.bundesjustizamt.de

Nach Eingang Ihres Hinweises läuft das Verfahren nach klaren gesetzlichen Vorgaben ab:

1. Eingangsbestätigung: Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist.

2. Prüfung des Sachverhalts: Die Meldestelle prüft den gemeldeten Sachverhalt sorgfältig und bewertet die erforderlichen weiteren Schritte.

3. Information über Maßnahmen: Spätestens innerhalb von 3 Monaten informieren wir Sie darüber, welche Maßnahmen aufgrund Ihrer Meldung ergriffen wurden oder geplant sind.

Der Schutz Ihrer Identität hat für uns höchste Priorität.

  • Nur die zuständigen Personen der Meldestelle haben Zugriff auf Ihre Meldung.
  • Informationen zu Ihrer Identität werden streng vertraulich behandelt.
  • Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung    oder wenn gesetzliche Vorgaben dies erfordern.
  • Alle Meldungen werden datenschutzkonform dokumentiert und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Auch Personen, die Hinweisgebende unterstützen, sowie Personen, die von einer Meldung betroffen sind, genießen gesetzlichen Schutz.

Für die Bearbeitung von Hinweisen ist die interne Meldestelle des GPZ Friedrichshafen verantwortlich.

Verantwortlich: Kai Krause
Stellvertretung: Silke Weiser

Offenheit und Vertrauen sind wichtige Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit. Wenn Sie auf Missstände aufmerksam werden, helfen Sie mit Ihrer Meldung dabei, unser Arbeitsumfeld sicher, fair und gesetzeskonform zu gestalten.

Ihre Hinweise helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu schaffen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Schreiben Sie uns vertraulich an hinweisgeber@gpz-fn.de. Jede Meldung wird sorgfältig geprüft und vertraulich behandelt.