Arbeiten. Teilhaben. Weiterentwickeln.
Ihr dauerhafter Arbeitsplatz in unserer Werkstatt.
Arbeit bedeutet mehr als Beschäftigung. Sie gibt dem Tag Struktur, stärkt das Selbstvertrauen, schafft soziale Kontakte und ermöglicht Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Im Arbeitsbereich des GPZ Friedrichshafen bieten wir Menschen mit psychischer Erkrankung oder seelischer Behinderung einen dauerhaften Arbeitsplatz in einem geschützten Arbeitsumfeld. Hier können Sie Ihre Fähigkeiten einbringen, sich persönlich und beruflich weiterentwickeln und aktiv am Arbeitsleben teilhaben.
Als Beschäftigte oder Beschäftigter sind Sie Teil einer Arbeitsgruppe und übernehmen – entsprechend Ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten – sinnvolle und abwechslungsreiche Aufgaben.
Der Arbeitsbereich richtet sich an Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung derzeit dauerhaft oder längerfristig nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sein können.
Wenn Sie einer regelmäßigen Arbeit nachgehen möchten und einen Arbeitsplatz suchen, der zu Ihren persönlichen Möglichkeiten passt, bietet Ihnen der Arbeitsbereich eine langfristige berufliche Perspektive.
Unsere Tätigkeitsfelder kennenlernen
Werkstatttransfer
Werkstattrat
Frauenbeauftragte
Im Arbeitsbereich arbeiten Sie regelmäßig in einem unserer vielfältigen Arbeitsfelder. Gemeinsam finden wir einen Arbeitsplatz, der Ihren Fähigkeiten, Interessen und Ihrer Belastbarkeit entspricht.
Sie erhalten:
Jeder Mensch arbeitet unterschiedlich. Deshalb orientieren wir uns an Ihren persönlichen Möglichkeiten, Ihrer Belastbarkeit und Ihren beruflichen Zielen. Sie übernehmen Aufgaben, die zu Ihnen passen, und können Schritt für Schritt neue Fähigkeiten entwickeln. Erfahrene Fachkräfte begleiten und unterstützen Sie dabei im Arbeitsalltag.
Neben Ihrer Tätigkeit können Sie an arbeitsbegleitenden Angeboten und Bildungsmodulen teilnehmen. Diese unterstützen Sie dabei,
Der Arbeitsbereich bietet Ihnen einen langfristigen Arbeitsplatz und gleichzeitig Möglichkeiten, sich beruflich weiterzuentwickeln. Je nach Ihren Interessen und Möglichkeiten können sich daraus beispielsweise ergeben:
Wir bieten verschiedene Arbeitszeitmodelle an und stimmen diese individuell mit Ihnen ab.
Für die Aufnahme in den Arbeitsbereich sind in der Regel erforderlich:
Die Kosten werden in der Regel vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Voraussetzungen, dem Aufnahmeverfahren und der Finanzierung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem AB-Flyer.
Sie möchten mehr über den Arbeitsbereich erfahren oder herausfinden, ob dieses Angebot zu Ihrer persönlichen Situation passt?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie über die Möglichkeiten und begleiten Sie auf Ihrem weiteren Weg.
Begleitende Dienste | ArbeitsbereichTelefon: 07541 4094-147E-Mail: j.mauch@gpz-fn.de
Begleitende Dienste | ArbeitsbereichTelefon: 07541 4094-135E-Mail: i.vetter@gpz-fn.de
Begleitende Dienste | ArbeitsbereichTelefon: 07541 4094-360E-Mail: i.schoemer@gpz-fn.de
Manchmal verändert sich die persönliche Situation oder der Unterstützungsbedarf nimmt zu. Damit Sie trotzdem weiterhin am Arbeitsleben teilhaben können, gibt es den Werkstatt-Transfer.Der Werkstatt-Transfer richtet sich an Beschäftigte des Arbeitsbereichs sowie an Menschen, die den Einstieg in den Arbeitsbereich mit zusätzlicher Unterstützung gestalten möchten.Sie bleiben weiterhin im Arbeitsbereich der Werkstatt beschäftigt und erhalten eine intensivere individuelle Begleitung. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen, damit Sie Ihre Arbeit langfristig ausüben und Ihre Fähigkeiten weiterentwickeln können.
Der Werkstatt-Transfer hilft dabei, Ihre Teilhabe am Arbeitsleben langfristig zu sichern und Ihre persönlichen Fähigkeiten zu erhalten oder weiterzuentwickeln.Je nach Ihrer Situation unterstützt der Werkstatt-Transfer Sie dabei, Ihren Arbeitsplatz im Arbeitsbereich dauerhaft zu erhalten oder den Übergang in den Arbeitsbereich erfolgreich zu gestalten.
Auch im Werkstatt-Transfer bleiben Sie Beschäftigte oder Beschäftigter im Arbeitsbereich der Werkstatt. Sie nehmen weiterhin am Arbeitsalltag, an arbeitsbegleitenden Angeboten und Bildungsmodulen teil und erhalten Ihr Arbeitsentgelt sowie den gewohnten Sozialversicherungsschutz.
Der Werkstatt-Transfer ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Die Leistung wird auf Grundlage der §§ 56, 58 und 219 SGB IX, § 5 der Werkstättenverordnung (WVO) sowie der Regelungen des Landesrahmenvertrags Baden-Württemberg (§ 68 Abs. 5 LRV) erbracht.
Der Werkstatt-Transfer richtet sich an Menschen die bereits im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind und aufgrund eines erhöhten Unterstützungsbedarfs zusätzliche Leistungen zur Sicherung ihrer Teilhabe am Arbeitsleben benötigen oder die mit erhöhtem Unterstützungsbedarf den Übergang aus dem Berufsbildungsbereich oder aus tagesstrukturierenden Maßnahmen in den Arbeitsbereich der WfbM vorbereiten.Die Aufnahme in den Werkstatt-Transfer erfolgt bedarfsorientiert und stellt keine Regelleistung des Arbeitsbereichs dar.
Der Werkstatt-Transfer dient der (Wieder-)Herstellung, Stabilisierung und dem Erhalt der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit sowie der dauerhaften Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Je nach individuellem Unterstützungsbedarf verfolgt die Leistung insbesondere das Ziel,
Die individuellen Förderziele werden auf Grundlage des Gesamt- bzw. Teilhabeplans festgelegt.
Die Leistungen orientieren sich am individuellen Unterstützungsbedarf und können insbesondere umfassen:
Koordination mit beteiligten Fachkräften und Leistungserbringern (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Wohn- und Betreuungsangebote).
Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage des festgestellten individuellen Unterstützungsbedarfs sowie der leistungsrechtlichen Voraussetzungen in Abstimmung mit dem zuständigen Leistungsträger.
Der Werkstattrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten im GPZ Friedrichshafen. Er setzt sich dafür ein, dass Ihre Wünsche, Anliegen und Ideen gehört werden und bringt diese bei wichtigen Entscheidungen innerhalb der Werkstatt ein.
Die Mitglieder des Werkstattrats werden von den Beschäftigten gewählt und vertreten alle Berufsfelder des GPZ. Der Werkstattrat im GPZ Friedrichshafen besteht aus drei gewählten Mitgliedern.
Der Werkstattrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten und gestaltet die täglichen Arbeitsbedingungen aktiv mit. Er informiert regelmäßig über aktuelle Themen, nimmt Wünsche sowie Verbesserungsvorschläge offen auf und arbeitet für gute Lösungen eng mit der Werkstattleitung zusammen.
Die Aufgaben und Mitwirkungsrechte des Werkstattrats sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.
Der Werkstattrat wirkt bei vielen Angelegenheiten mit, die das Arbeitsleben in der Werkstatt betreffen. Dazu gehören beispielsweise:
Der Werkstattrat bietet regelmäßig Sprechstunden an und hat immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen. Außerdem informiert er in Werkstattversammlungen über seine Arbeit und aktuelle Themen.
Unsere Sprechstunde findet immer am ersten Donnerstag im Monat von 10:00 bis 11:00 Uhr im Werkstattrat-Büro (1. OG, Raum 1.28) statt – die genauen nächsten Termine geben wir regelmäßig über den GPZ-internen Wochenbericht bekannt.
Der Werkstattrat arbeitet regelmäßig mit der Werkstattleitung zusammen, um gute Lösungen im Sinne der Beschäftigten zu entwickeln. Dabei wird er von einer Vertrauensperson unterstützt.
E-Mail: werkstattrat@gpz-fn.de
Julia MauchTelefon: 07541 4094-147E-Mail: j.mauch@gpz-fn.de
Die Frauenbeauftragten sind Ansprechpartnerinnen für alle Frauen im GPZ Friedrichshafen. Sie unterstützen bei Fragen, Sorgen oder Problemen – ganz gleich, ob es um Ihre Arbeit, den Umgang miteinander oder persönliche Themen geht.
Sie können sich jederzeit an die Frauenbeauftragte wenden. Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Die Frauenbeauftragten hören Ihnen zu, beraten Sie und unterstützen Sie dabei, gemeinsam Lösungen zu finden. Wenn Sie möchten, begleiten sie Sie auch zu Gesprächen oder vermitteln weitere Hilfsangebote.
Die Frauenbeauftragte arbeitet eng mit der Werkstattleitung, dem Werkstattrat, den Begleitenden Diensten und – sofern gewünscht – weiteren Beratungsstellen zusammen. Dabei steht stets die Unterstützung der betroffenen Frau im Mittelpunkt.
Die Aufgaben der Frauenbeauftragten sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt. Ziel ist es, die Rechte von Frauen in Werkstätten für behinderte Menschen zu stärken und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern.
Haben Sie Fragen, Wünsche oder ein Anliegen, über das Sie persönlich sprechen möchten? Wir unterstützen Sie gerne und nehmen uns Zeit für Sie.
Unsere Sprechstunde findet in der Regel am letzten Donnerstag im Monat von 10:00 bis 11:00 Uhr im Werkstattrat-Büro (1. OG, Raum 1.28) statt – die genauen Termine erfahren Sie regelmäßig über den GPZ-internen Wochenbericht.
Schreiben Sie uns jederzeit gerne eine E-Mail oder sprechen Sie uns direkt an.
E-Mail: frauenbeauftragte@gpz-fn.de