Arbeitsbereich WfbM

Arbeiten. Teilhaben. Weiterentwickeln.

Ihr dauerhafter Arbeitsplatz in unserer Werkstatt.

Arbeit bedeutet mehr als Beschäftigung. Sie gibt dem Tag Struktur, stärkt das Selbstvertrauen, schafft soziale Kontakte und ermöglicht Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Im Arbeitsbereich des GPZ Friedrichshafen bieten wir Menschen mit psychischer Erkrankung oder seelischer Behinderung einen dauerhaften Arbeitsplatz in einem geschützten Arbeitsumfeld. Hier können Sie Ihre Fähigkeiten einbringen, sich persönlich und beruflich weiterentwickeln und aktiv am Arbeitsleben teilhaben.

Als Beschäftigte oder Beschäftigter sind Sie Teil einer Arbeitsgruppe und übernehmen – entsprechend Ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten – sinnvolle und abwechslungsreiche Aufgaben.

Arbeitsbereich Werkstatt für behinderte Menschen

Ist der Arbeitsbereich das Richtige für mich?

Der Arbeitsbereich richtet sich an Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung derzeit dauerhaft oder längerfristig nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sein können.

Wenn Sie einer regelmäßigen Arbeit nachgehen möchten und einen Arbeitsplatz suchen, der zu Ihren persönlichen Möglichkeiten passt, bietet Ihnen der Arbeitsbereich eine langfristige berufliche Perspektive.

Unsere Tätigkeitsfelder kennenlernen

Werkstatttransfer

Werkstattrat

Frauenbeauftragte

Das erwartet Sie

Im Arbeitsbereich arbeiten Sie regelmäßig in einem unserer vielfältigen Arbeitsfelder. Gemeinsam finden wir einen Arbeitsplatz, der Ihren Fähigkeiten, Interessen und Ihrer Belastbarkeit entspricht.

Sie erhalten:

  • einen dauerhaft angelegten Arbeitsplatz,
  • fachliche Anleitung und persönliche Begleitung,
  • individuelle Arbeitszeiten in Teil- oder Vollzeit,
  • ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum in verschiedenen Tätigkeitsfeldern,
  • Qualifizierung und Weiterentwicklung direkt im Arbeitsalltag sowie
  • ein wertschätzendes und unterstützendes Arbeitsumfeld.

Werkstatt für behinderte Menschen

Gut begleitet im Arbeitsalltag

Das bietet Ihnen der Arbeitsbereich

  • Ein dauerhaftes und sicheres Arbeitsangebot
  • Eine sinnvolle Tätigkeit mit festen Arbeitszeiten
  • Tagesstruktur und Stabilität im Alltag
  • Gemeinschaft und soziale Kontakte
  • Individuelle Begleitung und Unterstützung
  • Möglichkeiten, Ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln
  • Perspektiven für ausgelagerte Arbeitsplätze oder den allgemeinen Arbeitsmarkt

Arbeiten in Ihrem Tempo

Jeder Mensch arbeitet unterschiedlich. Deshalb orientieren wir uns an Ihren persönlichen Möglichkeiten, Ihrer Belastbarkeit und Ihren beruflichen Zielen. Sie übernehmen Aufgaben, die zu Ihnen passen, und können Schritt für Schritt neue Fähigkeiten entwickeln. Erfahrene Fachkräfte begleiten und unterstützen Sie dabei im Arbeitsalltag.

Mehr als nur Arbeit

Neben Ihrer Tätigkeit können Sie an arbeitsbegleitenden Angeboten und Bildungsmodulen teilnehmen. Diese unterstützen Sie dabei,

  • Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu fördern,
  • persönliche und soziale Kompetenzen weiterzuentwickeln,
  • neue Fähigkeiten zu erwerben und
  • Ihre beruflichen Perspektiven auszubauen.

Entwicklungsmöglichkeiten

Der Arbeitsbereich bietet Ihnen einen langfristigen Arbeitsplatz und gleichzeitig Möglichkeiten, sich beruflich weiterzuentwickeln. Je nach Ihren Interessen und Möglichkeiten können sich daraus beispielsweise ergeben:

Detaillierte Informationen

Wir bieten verschiedene Arbeitszeitmodelle an und stimmen diese individuell mit Ihnen ab.

  • Teilzeit oder Vollzeit möglich
  • Arbeitszeit zwischen 4 und 7,75 Stunden täglich

  • Als Beschäftigte oder Beschäftigter erhalten Sie einen Werkstattvertrag und ein monatliches Arbeitsentgelt.
  • Darüber hinaus sind Sie über die Werkstatt kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Dadurch ist auch Ihre Altersvorsorge abgesichert.

Für die Aufnahme in den Arbeitsbereich sind in der Regel erforderlich:

  • abgeschlossene berufliche Rehabilitation im Berufsbildungsbereich,
  • Vorliegen einer wesentlichen Behinderung,
  • festgestellte Erwerbsminderung,
  • Werkstattfähigkeit,
  • Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Leistungsträger sowie
  • die Fähigkeit, Absprachen im Arbeitsalltag zu treffen.

 

Die Kosten werden in der Regel vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Voraussetzungen, dem Aufnahmeverfahren und der Finanzierung.

Weitere Informationen finden Sie in unserem AB-Flyer.

Interesse am Arbeitsbereich?

Sie möchten mehr über den Arbeitsbereich erfahren oder herausfinden, ob dieses Angebot zu Ihrer persönlichen Situation passt?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie über die Möglichkeiten und begleiten Sie auf Ihrem weiteren Weg.

Begleitende Dienste | Arbeitsbereich
Telefon: 07541 4094-147
E-Mail: j.mauch@gpz-fn.de

Begleitende Dienste | Arbeitsbereich
Telefon: 07541 4094-135
E-Mail: i.vetter@gpz-fn.de

Begleitende Dienste | Arbeitsbereich
Telefon: 07541 4094-360
E-Mail: i.schoemer@gpz-fn.de

Werkstatt-Transfer

Zusätzliche Unterstützung für Beschäftigte im Arbeitsbereich

Manchmal verändert sich die persönliche Situation oder der Unterstützungsbedarf nimmt zu. Damit Sie trotzdem weiterhin am Arbeitsleben teilhaben können, gibt es den Werkstatt-Transfer.
Der Werkstatt-Transfer richtet sich an Beschäftigte des Arbeitsbereichs sowie an Menschen, die den Einstieg in den Arbeitsbereich mit zusätzlicher Unterstützung gestalten möchten.
Sie bleiben weiterhin im Arbeitsbereich der Werkstatt beschäftigt und erhalten eine intensivere individuelle Begleitung. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen, damit Sie Ihre Arbeit langfristig ausüben und Ihre Fähigkeiten weiterentwickeln können.

  • Mehr Zeit für persönliche Begleitung und Unterstützung
  • Individuelle Förderung entsprechend Ihrer persönlichen Situation
  • Unterstützung bei Orientierung, Kommunikation und Arbeitsabläufen
  • Anpassung des Arbeitsplatzes an Ihre Bedürfnisse
  • Zusätzliche Bildungs- und Förderangebote
  • Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten oder weiteren Unterstützungsdiensten – wenn dies erforderlich ist

Der Werkstatt-Transfer hilft dabei, Ihre Teilhabe am Arbeitsleben langfristig zu sichern und Ihre persönlichen Fähigkeiten zu erhalten oder weiterzuentwickeln.
Je nach Ihrer Situation unterstützt der Werkstatt-Transfer Sie dabei, Ihren Arbeitsplatz im Arbeitsbereich dauerhaft zu erhalten oder den Übergang in den Arbeitsbereich erfolgreich zu gestalten.

Auch im Werkstatt-Transfer bleiben Sie Beschäftigte oder Beschäftigter im Arbeitsbereich der Werkstatt. Sie nehmen weiterhin am Arbeitsalltag, an arbeitsbegleitenden Angeboten und Bildungsmodulen teil und erhalten Ihr Arbeitsentgelt sowie den gewohnten Sozialversicherungsschutz.

Informationen für Kostenträger

Der Werkstatt-Transfer ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Die Leistung wird auf Grundlage der §§ 56, 58 und 219 SGB IX, § 5 der Werkstättenverordnung (WVO) sowie der Regelungen des Landesrahmenvertrags Baden-Württemberg (§ 68 Abs. 5 LRV) erbracht.

Der Werkstatt-Transfer richtet sich an Menschen die bereits im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind und aufgrund eines erhöhten Unterstützungsbedarfs zusätzliche Leistungen zur Sicherung ihrer Teilhabe am Arbeitsleben benötigen oder die mit erhöhtem Unterstützungsbedarf den Übergang aus dem Berufsbildungsbereich oder aus tagesstrukturierenden Maßnahmen in den Arbeitsbereich der WfbM vorbereiten.
Die Aufnahme in den Werkstatt-Transfer erfolgt bedarfsorientiert und stellt keine Regelleistung des Arbeitsbereichs dar.

Der Werkstatt-Transfer dient der (Wieder-)Herstellung, Stabilisierung und dem Erhalt der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit sowie der dauerhaften Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben.

Je nach individuellem Unterstützungsbedarf verfolgt die Leistung insbesondere das Ziel,

  • den Verbleib im Arbeitsbereich der WfbM zu sichern,
  • den Übergang in den Arbeitsbereich zu ermöglichen,
  • die individuelle Leistungsfähigkeit zu erhalten oder weiterzuentwickeln sowie
  • eine langfristige berufliche Teilhabe zu gewährleisten.

Die individuellen Förderziele werden auf Grundlage des Gesamt- bzw. Teilhabeplans festgelegt.

Die Leistungen orientieren sich am individuellen Unterstützungsbedarf und können insbesondere umfassen:

  • intensivere arbeitsbezogene Anleitung und Begleitung,
  • individuelle Beratung und Förderung,
  • Unterstützung bei Orientierung, Kommunikation und sozialem Verhalten,
  • bedarfsgerechte Arbeitsplatzgestaltung,
  • zusätzliche Bildungs- und arbeitsbegleitende Maßnahmen,

Koordination mit beteiligten Fachkräften und Leistungserbringern (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Wohn- und Betreuungsangebote).

Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage des festgestellten individuellen Unterstützungsbedarfs sowie der leistungsrechtlichen Voraussetzungen in Abstimmung mit dem zuständigen Leistungsträger.

Interesse am Werkstatt-Transfer? Sprechen Sie uns an!

Begleitende Dienste | Arbeitsbereich
Telefon: 07541 4094-147
E-Mail: j.mauch@gpz-fn.de

Begleitende Dienste | Arbeitsbereich
Telefon: 07541 4094-135
E-Mail: i.vetter@gpz-fn.de

Begleitende Dienste | Arbeitsbereich
Telefon: 07541 4094-360
E-Mail: i.schoemer@gpz-fn.de

Werkstattrat im GPZ Friedrichshafen

Mitbestimmen. Mitreden. Mitgestalten.

Der Werkstattrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten im GPZ Friedrichshafen. Er setzt sich dafür ein, dass Ihre Wünsche, Anliegen und Ideen gehört werden und bringt diese bei wichtigen Entscheidungen innerhalb der Werkstatt ein.

Die Mitglieder des Werkstattrats werden von den Beschäftigten gewählt und vertreten alle Berufsfelder des GPZ. Der Werkstattrat im GPZ Friedrichshafen besteht aus drei gewählten Mitgliedern.

Der Werkstattrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten und gestaltet die täglichen Arbeitsbedingungen aktiv mit. Er informiert regelmäßig über aktuelle Themen, nimmt Wünsche sowie Verbesserungsvorschläge offen auf und arbeitet für gute Lösungen eng mit der Werkstattleitung zusammen.

Die Aufgaben und Mitwirkungsrechte des Werkstattrats sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.

Der Werkstattrat wirkt bei vielen Angelegenheiten mit, die das Arbeitsleben in der Werkstatt betreffen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Arbeitszeiten und Pausen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Ordnung und Abläufe in der Werkstatt
  • Verpflegungsangebote
  • Fort- und Bildungsangebote
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Freizeit- und Gemeinschaftsangebote
  • Je nach Thema hat der Werkstattrat ein Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- oder Anhörungsrecht.

Sie haben Fragen oder ein Anliegen?

Der Werkstattrat bietet regelmäßig Sprechstunden an und hat immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen. Außerdem informiert er in Werkstattversammlungen über seine Arbeit und aktuelle Themen. 

Unsere Sprechstunde findet immer am ersten Donnerstag im Monat von 10:00 bis 11:00 Uhr im Werkstattrat-Büro (1. OG, Raum 1.28) statt – die genauen nächsten Termine geben wir regelmäßig über den GPZ-internen Wochenbericht bekannt.

Der Werkstattrat arbeitet regelmäßig mit der Werkstattleitung zusammen, um gute Lösungen im Sinne der Beschäftigten zu entwickeln. Dabei wird er von einer Vertrauensperson unterstützt.

Julia Mauch
Telefon: 07541 4094-147
E-Mail: j.mauch@gpz-fn.de

Frauenbeauftragte im GPZ Friedrichshafen

Vertraulich. Unterstützend. An Ihrer Seite.

Die Frauenbeauftragten sind Ansprechpartnerinnen für alle Frauen im GPZ Friedrichshafen. Sie unterstützen bei Fragen, Sorgen oder Problemen – ganz gleich, ob es um Ihre Arbeit, den Umgang miteinander oder persönliche Themen geht.

Sie können sich jederzeit an die Frauenbeauftragte wenden. Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Die Frauenbeauftragten hören Ihnen zu, beraten Sie und unterstützen Sie dabei, gemeinsam Lösungen zu finden. Wenn Sie möchten, begleiten sie Sie auch zu Gesprächen oder vermitteln weitere Hilfsangebote.

  • Probleme oder Konflikte am Arbeitsplatz
  • Benachteiligung oder Ungleichbehandlung
  • Grenzverletzungen, Belästigung oder Gewalt
  • Fragen zu Ihren Rechten
  • Persönliche Anliegen oder schwierige Situationen

Die Frauenbeauftragte arbeitet eng mit der Werkstattleitung, dem Werkstattrat, den Begleitenden Diensten und – sofern gewünscht – weiteren Beratungsstellen zusammen. Dabei steht stets die Unterstützung der betroffenen Frau im Mittelpunkt.

Die Aufgaben der Frauenbeauftragten sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt. Ziel ist es, die Rechte von Frauen in Werkstätten für behinderte Menschen zu stärken und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern.

Wir sind für Sie da – vertraulich, auf Augenhöhe und mit offenem Ohr

Haben Sie Fragen, Wünsche oder ein Anliegen, über das Sie persönlich sprechen möchten? Wir unterstützen Sie gerne und nehmen uns Zeit für Sie.

Unsere Sprechstunde findet in der Regel am letzten Donnerstag im Monat von 10:00 bis 11:00 Uhr im Werkstattrat-Büro (1. OG, Raum 1.28) statt – die genauen Termine erfahren Sie regelmäßig über den GPZ-internen Wochenbericht.

Schreiben Sie uns jederzeit gerne eine E-Mail oder sprechen Sie uns direkt an.